AKTUELL: Geänderte Vorraussetzungen bei rotem 07er-Kennzeichen (Oldtimerzulassung)
In seiner Sitzung vom 10. Februar 2006 hat der Bundesrat entschieden, die Altersgrenze für die Vergabe des Roten 07er-Kennzeichens ab 1.1.2007 auf 30 Jahre festzusetzen und damit was das Alter Betrifft ebenso wie beim H-Kennzeichen ein Zulassung erst ab einem Alter von 30 Jahren zu erteilen.

Hintergrund ist die vom Bundesrat beschlossene Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die in §2 Nr. 22 einen Oldtimer generell als ein Auto definiert, das mindestens 30 Jahre alt ist. Alle jüngeren Fahrzeuge haben somit nach Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2007 keinerlei Möglichkeit mehr, von den zulassungs- und steuerrechtlichen Vorteilen eines Oldtimers zu profitieren.

Bestehende Rote 07er-Kennzeichen:
Unbefristete Rote 07er-Kennzeichen bleiben gültig. In manchen Zulassungsbezirken werden Rote 07er-Kennzeichen nur befristet zugeteilt. Hier besteht mit Ablauf der Befristung kein Anspruch auf erneute Zuteilung des Kennzeichens, wenn das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges noch keine 30 Jahre zurückliegt.
Die verschiedenen Zulassungsvarianten:
Reguläres Kennzeichen

Steuersatz für Kfz.ohne Katalysator:
Benziner: € 25,36
Diesel: € 37,58.
Hauptuntersuchung (HU) alle 24 Monate und Abgasuntersuchung (AU) alle 12 Monate (AU/ASU-frei Benziner mit Erstzulassung vor 01.07.1969, Diesel vor 01.01.1977). Haftpflichtversicherung teurer als bei Oldtimerzulassung.

Die reguläre Zulassung kommt unter finanziellen Aspekten auch für Oldtimer mit hubraumschwachen Motoren in Frage: So beträgt die Jahressteuer beim 250 ccm-Hubraum einer Isetta nur 76,08 Euro (3 x 25,36 Euro).


Saison-Kennzeichen

Es gelten alle Details wie unter "Reguläres Kennzeichen". Abweichend hiervon: Sie legen verbindlich fest, für welchen Zeitraum (mindestens 2, höchstens 11 volle Monate) das Fahrzeug alljährlich zugelassen ist. Das Kennzeichen trägt dann am rechten Rand die Gültigkeitsdauer (z.B. 05/09 für 1.Mai bis 30. September). Im gewählten Zeitraum ist das Fahrzeug automatisch zugelassen. Der Zeitaufwand und die Kosten für An- und Abmeldungen entfallen. Im Stilllegungszeitraum sind sowohl die Nutzung als auch das Abstellen auf öffentlichem Grund strikt untersagt.


Historisches (H)-Kennzeichen (§ 23 Abs. 1c u. § 21 c StVZO)

Es gelten die Details wie unter "Reguläres Kennzeichen", mit einer Abweichung: Steuersatz pauschal € 192 (Pkw und Lkw) bzw. € 92.- (Zweirad). Am rechten Rand trägt das Kennzeichenschild neben der üblichen Buchstaben/Ziffernkombination den Großbuchstaben H.
Voraussetzungen für die Erteilung: Fahrzeug-Mindestalter 30 Jahre. Beim TÜV (Neue Bundesländer Dekra) muss zudem eine so genannte "Eingangsuntersuchung" durchgeführt werden. Bei dieser wird festgestellt, ob sich das Fahrzeug im Originalzustand befindet. Damit sind vorrangig typunpassende Details wie ein fremder Motor oder z.B. ein Wohnmobil-Ausbau eines ehemaligen Feuerwehr-Mannschaftswagens gemeint. Auch ein schlechter Erhaltungszustand kann hier hinderlich sein.


Rotes 07er-Kennzeichen (49. Ausnahmeverordnung zur StVZO)

Das rote Oldtimerkennzeichen ist besonders für Sammler interessant. Sie benötigen weder einen gültigen KFZ-Brief noch eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV). Selbstverständlich sind Halter und Fahrer verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges und müssen den bei einer Kontrolle oder einem Unfall nachweisen können. Bestehen Zweifel, kann die Polizei das Fahrzeug beschlagnahmen und ein Gutachten über die Verkehrssicherheit erstellen lassen.
Die Beantragung für das erste Fahrzeug ist aufwendig, aber für diejenigen, die eine rote Nummer nutzen können, ist es eine echte Erleichterung.
Gestattet sind alleine die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen sowie Probe- und Werkstattfahrten. In den meisten Bundesländern ist zu dem die Führung eines Einzelfahrten-Nachweises (wie beim Roten Händlerkennzeichen) vorgeschrieben. Steuersatz pauschal wie H-Kennzeichen.
Voraussetzungen für die Erteilung: Mindestalter ab 1.1.2007 mindestens 30 Jahre (vorher 20 Jahre).
Benötigt werden eine formlose Fahrzeug-Auflistung, ein aktueller Auszug aus der Flensburger Punktekartei sowie ein Polizeiliches Führungszeugnis. Eine Fahrzeug-Betriebserlaubnis (Fahrzeugbrief) ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben; als Nachweis der Verkehrssicherheit wird in einigen Bundesländern eine gültige Hauptuntersuchung ("TÜV") gefordert.


Kurzzeitkennzeichen:

Für das Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie weder einen gültigen KFZ Brief noch eine HU, aber für die Verkehrssicherheit gilt das im Abschnitt zuvor gesagte. Diese Zulassung gilt maximal 5 Tage. die Versicherungs-Gebühren fürs Kurzzeit-Kennzeichen können bis zu 100 Euro betragen, falls das Fahrzeug nicht direkt nach Ablauf des Kennzeichens auch bei der entsprechenden Versicherung dauerhaft versichert wird.


Oldtimer-Versicherung

Das geringere Haftpflicht-Schadenrisiko von Fahrzeugen mit rotem 07er- oder H-Kennzeichen macht sich letztendlich in erfreulich niedrigen Prämien bemerkbar. Schadenfreiheits-Rabatte existieren zwar nicht, Sonder-Nachlässe für Mitglieder von Markenclubs, für Besitzer größerer Sammlungen oder, als ADAC-Spezialität, für langjährige Mitgliedschaften sind durchaus möglich.
Überwiegend wird gefordert:
-Es muss zusätzlich ein "Alltagsfahrzeug" vorhanden sein
-Vereinzelt: Niedrige Jahresfahrleistung
-aktueller Wert höher als der ursprüngliche Neuwagenpreis


Oldtimer-Versicherungsprämien:

Haftpflicht

Das reguläre Haftpflicht-System basiert auf sog. Typklassen (10 bis 25). Je niedriger die Einstufung, desto günstiger die Prämie, die natürlich auch je nach Gesellschaft unterschiedlich hoch ausfällt.
In der Oldtimer-Sparte orientieren sich die Prämien im allgemeinen am Fahrzeugalter (gestaffelt, z.B. vor 1970, 1980...., Vorkrieg), wobei die Devise gilt: Je älter, desto günstiger. Zusätzlich wird, wie bis vor einem Jahrzehnt in der regulären Haftpflicht üblich, häufig die Motorleistung in kW/PS herangezogen (Beispiel ADAC Classic Car: Staffelung 33 kW/55 kW/84kW....). Für 20 bis 30-jährige Fahrzeuge mit "mittlerer" Motorstärke liegt die Jahresprämie dann i.a. noch unter 150 Euro.

Teilkasko/Vollkasko

Zugrunde gelegt wird hier der individuelle Marktwert des Objekts. Bei einigen Gesellschaften genügt, bis zu einer bestimmten Wertgrenze, eine Selbsteinschätzung, im übrigen werden aber Wertgutachten gefordert, die oftmals nicht älter als ein Jahr sein dürfen. Meist sind sogenannte "Kurzgutachten" (unter ca. € 100) ausreichend.
Die Teilkasko-Jahresprämie kann dann, je nach Anbieter (teilweise wird zusätzlich noch nach Baujahr differenziert) zwischen ca. 0,3% und 0,7% vom Fahrzeugwert liegen. Die Prozentsätze in der Vollkasko (Selbstbeteiligung z.B. € 1000) schwanken zwischen ca. 1% bis 2%.
Eine Mercedes S-Klasse -Limousine aus der "Heckflossen"-Ära würde, angesetzt mit einem Zeitwert von € 10 000 Euro, in der Teilkasko (z.B. 0,5%) € 50 und in der Vollkasko (z.B. 1,5%) € 150 pro Jahr kosten.